一部免責 再論 - 대법원 2006. 9. 22.자 2006마600 결정을 계기로 -

Teil Restschuldbefreiung - noch einmal gesprochen

초록

Zuerst untersuchte ich, ob das Gericht auf den Restschuldbefreiungsantrag des Schuldners die Restschuldbefreiung nicht versagen, sondern nach eigenem Ermessen erteilen kann, obwohl es Versagungsgründe vorliegen. Und ich prüfte dann nach, ob das Gericht nur ein Teil des Restschuldes befreien kann, wenn es möglich ist, die Restschuldbefreiung nach eigenem Ermessen zu erteilen. Schließlich analysierte ich den Beschluß des koreanischen Obersten Gerichts vom 22. 09. 2006 [2006 ma 600], der zum ersten Mal die teil Restschuldbefreiung bejaht hatte und deren Tatbestände erwähnt hatte

키워드

소비자파산; 면책; 일부면책; 경제적 새출발; 회생; consumer bankruptcy; discharge; partial discharge; fresh start; reorganization
제목
一部免責 再論 - 대법원 2006. 9. 22.자 2006마600 결정을 계기로 -
제목 (타언어)
Teil Restschuldbefreiung - noch einmal gesprochen
저자
전병서
DOI
10.21759/caulaw.2007.9.4.347
발행일
2007-12
저널명
중앙법학
권
9
호
4
페이지
347 ~ 366