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독일 노동법상의 혐의해고
초록
Den Anstoß zu vorliegender Untersuchung gab der Fall Emmely, der 2009 bundesweit ein kontroverses Medienecho erregte und eine Gesellschaftliche Diskussion zu Bagatellkündiungen hervor rief. Dabei geht es um ein Arbeitsrechtsstreit um die fristlose Kündigung einer langjährig beschäftigten Kassiererin der Supermaktkette. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts(BAG) ist auch die rechtswidrige und schuldhafte Entwendung einer im Eigentum des Arbeitgebers stehenden Sache von geringem Wert durch den Arbeitnehmer an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abzugeben. Ob ein solches Verhalten ausreicht, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen, hängt von der unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls vorzunehmenden Interessenabwägung ab. Gegen die Kündigung erhob die Kassiererin Kündigungsschutzklage. Das Arbeitsgericht Berlin hat die eingelegte Kündigungsschutzklage am 21 August 2008 abgewiesen. Das Landesgericht Berlin-Brandenburg hat am 24. Februar 2009 die Berufung der Klägerin zurückgewiesen und die Revision nicht zugelassen. Am 10. Juni 2010 das Bundesarbeitsgericht(BAG) hob die Berufungsentscheidung des Landesarbeitsgerichts auf und gab der Klage der Arbeitnehmer statt. Grund für die Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung war nicht der geringe Wert der Pfandbons, sondern der unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls vorzunehmenden Interessenabwägung. Das BAG stellte fest, dass im Rahmen der Abwägung auch auf die vergleichsweise geringfügige wirtschaftliche Schädigung der Beklagten Bedacht zu nehmen war, so dass eine Abmahnung als milderes Mittel gegenüber einer Kündigung angemessen und ausreichend gewesen wäre, um einen künftig wieder störungsfreien Verlauf des Arbeitsverhältnisses zu bewirken. Als Ergebnis dieser Untersuchung kann festgehalten werden, dass die Verdachtskündigung trotz ihrer vielschichtigen Voraussetzungen ein wirksames und Praxistaugliches Mittel ist, um das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer fristlose zu beenden, in den man aus objektiv nachvollziehbaren Gründen das Vertrauen verloren hat.
키워드
- 제목
- 독일 노동법상의 혐의해고
- 제목 (타언어)
- Außerordentliche Verdachtkündigung in Deutschland
- 저자
- 유성재
- 발행일
- 2010
- 저널명
- 노동법논총
- 권
- 20
- 페이지
- 1 ~ 34