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목적론적 방법에 의한 근로자 개념의 형성
초록
Es handelt sich um den Arbeitnehmerbegriff im Arbeitsrecht, die nach den Grundsätzen der teleologischen Begriffsbildung definiert werden muss. Teleologische Begriffsbildung bedeutet hier eine Begriffsbildung, die den Sinnzusammenhang zwischen Tatbestand und Rechtsfolge wahrt. Also sei der Arbeitnehmerbegriff teleologisch zu bestimmen und dem Begriff des Selbständigen gegenüberzustellen. Aber die Rechtsprechung legten die Arbeitnehmereigenschaft nicht teleologisch, sondern ontologisch fest. Im Hinblick auf Individualarbeitsrecht verzichteten sie darauf, das Verhältnis vom Oberbegriffen zu Unterbegriffen im Hinblick auf den Sinnzusammenhang zwischen Tatbestand und Rechtsfolge herzustellen. Hinsichtlich der kollektiven Arbeitsrecht hat die Rechtsprechung unzutreffend den Beitritt von Arbeitslosen zugelassen, nur bei Orts-, Berufs- und Industriegewerkschaften, nicht aber im Falle von Betriebs- und Untenehmensgewerkschaften hat. Denn das Gesetz hat nach dem Type der Gewerkschaft die Rechtsfolge nicht unterscheidet, eine solche Differenzierung aufgrund teleologisches Aspekts nicht begründet werden kann. Über eigene Arbeitnehmerbegriffe für jedes einzelne Gesetz hinaus kann man einen eigenen Arbeitnehmerbegriff für jede einzelne Vorschrift im gleichen Gesetz von den Rechtsfolgen her aufstellen. Vom Gedanken der Relativität des Rechtsbegriffs her sind solche Differenzierung möglich. Ein einheitliche Arbeitnehmerbegriff ist zwar wünschenswert, kann aber von Gesetzgebung und Rechtsprechung nur begrenzt durchgeführt werden.
키워드
- 제목
- 목적론적 방법에 의한 근로자 개념의 형성
- 제목 (타언어)
- Die Bestimmung des Arbeitnehmerbegriffs aufgrund teleologisches Aspekts
- 저자
- 유성재
- 발행일
- 2021-12
- 저널명
- 법학연구
- 권
- 67
- 페이지
- 1 ~ 26