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자녀의 친생부인권에 관한 소고(小考)
초록
Nach dem koreanischen BGB wird es vermutet, dass ein von der Ehefrau wärend der Ehe empfangenes Kind das Kind des Ehemannes ist(§ 844 Abs. 1 KBGB). Die Vermutung führt dazu, dass bei bestehender Ehe das Kindesverhältniss zum Vater mit der Geburt des Kindes entsteht. In der Realität ist jdoch nicht immer der Mann, dem ein Kind kraft Ehe zugeordnet ist, der biologischer Vater. Die Zuordnung muss somit nicht endgültig sein, wenn sie der Wahrheit nicht entspricht. Um das Abweichen der gesetzlichen Vaterschaftszuordnung von der Realität korrigieren zu können, sieht das koreanische BGB die Möglichkeit vor, die Vaterschaft bei Gericht anzufechten. Die Wirkungen der Rechtsentscheidung über die erfolgreich angefochtene Vaterschaft treten mit der Geburt des Kindes in Kraft. Die Klage auf Anfechtung der Vaterschaft kann nur der Ehemann oder die Mutter erheben (§ 846 KBGB). Das Kind hat auf keinen Fall das Recht, die Vaterschaft anzufechten. De lege ferenda sollte dem Kind ein selbständiges Anfechtungsrecht zustehen. Das Recht des Kindes zur Vaterschaftsanfechtung sollte jedoch nur ausnahmsweise bestehen, wenn der rechtliche Vater dem Kind gegenüber eine schwere Verfehlung begangen hat oder keine gefestigte sozial-familiäre Beziehung zum Vater entstanden ist. Mit dieser Einschränkung des Anfechtungsrechts des Kindes wird die wichtigen Prinzipien des Abstammungsrechts, nämlich das Wohl des Kindes, die Wahrung des Familienfriedens und die biologische Wahrheit berücksichtigt.
키워드
- 제목
- 자녀의 친생부인권에 관한 소고(小考)
- 제목 (타언어)
- Die Anfechtung der Vaterschaft durch das Kind
- 저자
- 김상용
- 발행일
- 2020-12
- 저널명
- 중앙법학
- 권
- 22
- 호
- 4
- 페이지
- 7 ~ 52